Wasserbeschränkungen: Gärten, Schwimmbäder und menschlicher Konsum  

Wasserbeschränkungen

                                                                         Wasserbeschränkungen 
Wir informieren Sie, dass es gemäß Gesetzesdekret 1/2023 vom 28. Februar aufgrund der extremen Dürre, die wir erleben, verboten ist, den Rasen von Privatgrundstücken zu bewässern.
Es gibt auch Einschränkungen beim Befüllen von Schwimmbädern und beim menschlichen Verzehr.
Aufgrund dieser Ausnahme können wir den korrekten Zustand der Gärten und Schwimmbäder nicht garantieren.
Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. 
RESOLUCIÓ ACC/747/2023, de 6 de març 

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